Bedarfsabklärung und ärztliche Anordnung:
Eine Fachperson führt in Zusammenarbeit mit Ihrem Hauarzt / Ihrer Hausärztin eine Bedarfsabklärung vor Ort durch (im Spital vor dem Austritt, bei Ihnen zu Hause, etc.). Sie sind bei der Abklärung dabei und können Ihre Wünsche anbringen. Ihr Hausarzt / Ihre Hausärztin verordnet die notwendigen Verrichtungen.
Die Kundendokumentation wird erstellt. Die darin enthaltenen Vereinbarungen sind verbindllich und haben Vertragscharakter. Der Einsatz kann beginnen.
Damit die Koordination optimal klappt, finden wöchentlich Rapporte im Stützpunkt statt. Die Spitexleitung überprüft die Qualität und Aktualität der Dienstleistungen periodisch.
Rechnungsstellung:
Sie erhalten monatlich eine Rechnung bezahlen diese dem Spitex-Verein. Die Originalrechnung sowie das Original-Meldeformular (ärztliche Verordnung) leiten Sie an Ihre Krankenkasse weiter.
Rückerstattung:
Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen die Pflichleistungen zurück; abzüglich dem Selbstbehalt / der Franchise. |